In Bezug auf die Einzelmaßnahmen der Sanierung (darunter fällt auch der Hausanschluss an das Nahwärmenetz und die hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen erfolgen die Änderungen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022. Hierunter fällt u.a. die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen, Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen sowie die Einführung des Heizungs-Tausch- Bonus. Das heißt, Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen. Mit einer Antragstellung bis zum 14.8. könnt ihr Euch die alten Konditionen sichern.
Den Antrag findet ihr hier: www.bafa.de/beg Im Antrag ist folgendes anzukreuzen:
- Nein, die Wärmeübergabestation geht nicht in das Eigentum des Antragstellers über.
- Der Anteil an erneuerbaren Energien liegt bei mindestens 55%
- Und das Kreuz für den Transformationsplan nicht setzen, da die BEW -Förderung noch nicht existiert kann es auch keinen Transformationsplan hierfür geben.
Weitere Infos findet ihr in der Pressemitteilung des BMWK. und auf dieser Website: BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de)