Wärmeliefervertrag

Nach langen Beratungen hat die Arbeitsgruppe „Wärmeliefervertrag“ ein Preismodell errechnet und ein Vertragswerk ausgearbeitet. In den nächsten Tagen werden die Genossen dieses vorgelegt bekommen. Am 10. und 12. Februar finden Online-Sitzungen statt, bei denen wir die Hintergründe und Berechnungen vorstellen. Den Link zur Videokonferenz bekommen die Genossen nach der Anmeldung per E-Mail an vorstand@nwbuerglein.de

Rechtliche Grundlage des Vertrags ist dieVerordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme. Diese kann hier eingesehen werden: AVBFernwärmeV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Wie geht es weiter? – So sieht der Fahrplan aus

Aktuell sind für die beiden ins Auge gefassten Grundstücke Bauvoranfragen beim Landratsamt eingegangen. Während wir auf deren finale Antworten warten, ist eine Arbeitsgruppe damit beschäftigt auf Grund der Neuberechnung der Fa. Enerpipe einen Wärmeliefervertrag zu erarbeiten. Der Berechnung ging noch eine Begehung der anvisierten Hausanschlüsse voran.

In einem nächsten Schritt werden die Genossen Boris Pirner und Klaus Eder mit den Hausbesitzern Kontakt aufnehmen, um die Arbeiten der Beteiligten Heizungsbauer zu koordinieren.

Sobald der Wärmeliefervertrag fertiggestellt ist, wird dieser allen Genossen zur Unterschrift vorgelegt. Dies ist neben dem Vorliegen der Baugenehmigung die Grundlage dafür, dass die Genossenschaft mit die Firmen beauftragen kann und mit den Bauarbeiten starten kann.

Derzeit rechnen wir mit einer Fertigstellung des Nahwärmenetzes im Herbst 2022, sodass dieses zum Beginn der neuen Heizperiode in Betrieb gehen kann.