Wärmeliefervertrag

Nach langen Beratungen hat die Arbeitsgruppe „Wärmeliefervertrag“ ein Preismodell errechnet und ein Vertragswerk ausgearbeitet. In den nächsten Tagen werden die Genossen dieses vorgelegt bekommen. Am 10. und 12. Februar finden Online-Sitzungen statt, bei denen wir die Hintergründe und Berechnungen vorstellen. Den Link zur Videokonferenz bekommen die Genossen nach der Anmeldung per E-Mail an vorstand@nwbuerglein.de

Rechtliche Grundlage des Vertrags ist dieVerordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme. Diese kann hier eingesehen werden: AVBFernwärmeV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

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